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63 EU Contracts

KSE-Vertrag

Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag

17.02.2021 – Artikel

Der KSE-Vertrag von 1990 war das grundlegende Vertragswerk der konventionellen Abrüstung und Rüstungskontrolle in Europa der 1990er Jahre. Es hat inzwischen an Bedeutung verloren, ist aber weiterhin ein Element der kooperativen europäischen Sicherheitsarchitektur.

Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) wurde 1990 zwischen den damaligen Mitgliedsstaaten der NATO und des kurz darauf aufgelösten Warschauer Pakts geschlossen und trat 1992 in Kraft. Ziel des Vertrags war ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf niedrigerem Niveau sowie die Beseitigung der Fähigkeit zu  militärischen Überraschungsangriffen in Europa.

Bereits bis Mitte der 1990er-Jahre wurden in diesem Zusammenhang rund 60.000 schwere Waffensysteme in den Vertragsstaaten zerstört, darunter Kampfpanzer, Artilleriesysteme und Kampfflugzeuge. Der KSE-Vertrag trug maßgeblich zur Beendigung der Hochrüstungsphase in Europa und zur militärischen Entspannung nach Ende des Kalten Krieges bei. Das System der KSE-Bestandsmeldungen und Vor-Ort-Inspektionen erhöht auch heute noch Transparenz und Berechenbarkeit sowie gegenseitiges Vertrauen und Zusammenarbeit. 

Um der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa gerecht zu werden, wurde 1999 das „Anpassungsübereinkommen zum KSE-Vertrag“ beschlossen. Eine Mehrzahl der KSE-Vertragsstaaten lehnte dessen Ratifizierung jedoch ab. Hintergrund war die bis heute ausstehende Erfüllung russischer Selbstverpflichtungen zum Abzug eigener Truppen aus der Republik Moldau und Georgien.

2007 setzte Russland einseitig die Umsetzung des KSE-Vertrags aus. Als Folge suspendierten Ende 2011 ihrerseits die NATO-Staaten sowie Moldau und Georgien dessen Implementierung gegenüber Russland, Anfang 2015 ergänzt um die Ukraine. Im März 2015 zog sich Russland zudem aus der „Gemeinsamen Beratungsgruppe“ des Vertrags zurück. Alle anderen Vertragsstaaten setzen den Vertrag ansonsten weiterhin um.

Die Bundesregierung betrachtet konventionelle Rüstungskontrolle in Europa weiterhin als zentrales und unverzichtbares Element einer kooperativen europäischen Sicherheitsarchitektur. Deshalb setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck für eine vollständige Implementierung der Regime, gleichzeitig aber auch für eine umfassende Modernisierung, Ergänzung und Neugestaltung der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa ein.

VERTRAG ÜBER KONVENTIONELLE STREITKRÄFTE IN EUROPA 

PROTOKOLL ÜBER DIE VORLÄUFIGE ANWENDUNG EINIGER BESTIMMUNGEN DES VERTRAGS ÜBER KONVENTIONELLE STREITKRÄFTE IN EUROPA 

Zur Förderung der Durchführung des Vertrags vom 19. November 1990 über konven-tionelle Streitkräfte in Europa, im folgenden als Vertrag bezeichnet, vereinbaren dieVertragsstaaten hiermit die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Vertrags. 

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ANPASSUNG DES VERTRAGS
ÜBER KONVENTIONELLE STREITKRÄFTE IN EUROPA

Die Republik Armenien, die Aserbaidschanische Republik, die Republik Belarus, das
Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik
Deutschland, die Französische Republik, Georgien, die Griechische Republik, die Republik
Island, die Italienische Republik, Kanada, die Republik Kasachstan, das Großherzogtum
Luxemburg, die Republik Moldau, das Königreich der Niederlande, das Königreich
Norwegen, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Russische
Föderation, die Slowakische Republik, das Königreich Spanien, die Tschechische Republik,
die Republik Türkei, die Ukraine, die Republik Ungarn, das Vereinigte Königreich
Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika, im Folgenden als
Vertragsstaaten bezeichnet –
im Bewusstsein der grundlegenden Veränderungen, die in Europa eingetreten sind,
seit am 19. November 1990 in Paris der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa,
im Folgenden als der Vertrag bezeichnet, unterzeichnet wurde,
entschlossen, dem Vertrag seine Schlüsselfunktion als Eckpfeiler der Sicherheit in
Europa zu erhalten,
mit der Feststellung, dass das Ziel des ursprünglichen Vertrags, durch den gewährleistet werden sollte, dass die Anzahl der durch den Vertrag begrenzten konventionellen
Waffen und Ausrüstungen im Anwendungsgebiet des Vertrags 40 000 Kampfpanzer,
60 000 gepanzerte Kampffahrzeuge, 40 000 Artilleriewaffen, 13 600 Kampfflugzeuge und
4 000 Angriffshubschrauber nicht überschreitet, erreicht ist –

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